Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19. Juni 2021

Druckhengst
(www.druckhengst.de | www.druckhengst.com)
ist eine Marke der Aartal Druck und Verlag GmbH

Für Bestellungen von Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) über das Portal Druckhengst von Aartal Druck und Verlag GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“). 

I. Allgemeines | Geltungsbereich

Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 
Unternehmer ist § 14 I BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individualabreden haben gem. § 305b BGB Vorrang, bedürfen jedoch der Schriftform. Abweichende AGBs von Unternehmern wird widersprochen. Sie werden nicht dadurch Vertragsbestandteil, dass der Auftragnehmer ihnen nicht widerspricht.

II. Bereitstellung des Online-Angebots und von Druckprodukten | Pflichten des Nutzers

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verfügbarkeit des Online-Angebots oder einzelner Druckprodukte. Wir behalten uns vor, das Angebot bspw. aus technischen Gründen, wegen hoher Auslastung, für Optimierungen und aus Sicherheitsgründen einzuschränken. 

Der Kunde ist verpflichtet ein sicheres Passwort zu wählen, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren.

III. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande mit der Aartal Druck und Verlag GmbH. 

Die Darstellung der Druckprodukte auf der Webseite ist kein rechtlich bindendes Angebot und freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Produkte erwerben zu wollen. Die Zugangsbestätigung – dass die Bestellung bei uns eingegangen ist – stellt noch keine Annahmeerklärung dar unsererseits dar. Die Annahme erfolgt innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche (Auftrags-)Bestätigung oder Lieferung der bestellten Produkte.

Die Annahme der Bestellung kann von uns wegen des Inhalts der Druckprodukte, der Herkunft des Kunden oder der Lieferadresse abgelehnt werden. 

Der Vertragsschluss erfolgt — insbesondere in Hinblick auf Liefertermin-Zusagen — unter dem Vorbehalt, dass wir seitens unserer Vorlieferanten (Papiergroßhändler etc.) selbst korrekt und rechtzeitig beliefert werden. Dies gilt nicht, soweit der Umstand der Nichtbelieferung von uns zu vertreten ist.
Wir informieren den Kunden bei Nichtverfügbarkeit unverzüglich. Bei Nichtverfügbarkeit erfolgt eine unverzügliche Zurückerstattung der Gegenleitung, soweit diese bereits an uns geleistet wurde ist.

Der Vertragstext (mit AGBs, Widerrufsbelehrung) wird von uns gespeichert und kann dem Kunden im Loginbereich sowie auf Wunsch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. 

IV. Lieferung | Lieferzeit | Gefahrenübergang

Die Lieferzeit wird individuell vereinbart und gilt erst dann als verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde alle Erfordernisse erfüllt hat und insbesondere druckfertige Daten zur Verfügung gestellt hat. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen und Optimierungen unsererseits sowie verspätete (Druck-)freigaben oder Änderungen an Druckdaten und Spezifikationen seitens des Kunden verlängern die Lieferzeit entsprechend.

Durch hoheitliche Maßnahmen, Streik, Verkehrsstörungen, und weitere Umstände –die nicht durch uns zu vertreten – sind, kann sich die Lieferzeit verlängern. In diesem Fall wird der Kunde unverzügliche informiert. Dies gilt auch, soweit die Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten und wir dies nicht vertreten müssen. Für die Dater der Umstände und der daraus folgenden Auswirkungen sind wir von der Leistung befreit. Soweit die Umstände und Auswirkungen zu einer Unmöglichkeit der Leistung führen entfällt unsere Liefer- bzw. Leistungspflicht und es erfolgt eine unverzügliche Zurückerstattung der Gegenleitung, soweit diese bereits an uns geleistet wurde.

Soweit der Kunde Unternehmer ist und die Produkte versendet werden, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs – mit der Übergabe an den Frachtführer/Transporteur – auf den Kunden über.
Bei Abholung ist der Kunde für die Ladungssicherung selbst verantwortlich; bei Lieferung erfolgt das Abladen auf Gefahr des Kunden selbst. Soweit erforderlich und nicht abweichend vereinbart erfolgt Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Entladung (bspw. Gabelstapler etc.) vom Kunden. Der Kunde wird über das Erfordernis vor Anlieferung informiert.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Produkte erst mit Übergabe der Sendung an den Kunden bzw. einen von Ihm bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch, soweit der Kunde in Annahmeverzug ist.

V. Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Gegenleistung in unserem Eigentum. 

Soweit der Kunde Unternehmer ist bleiben die Produkte bis zur Begleichung aller Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen in unserem Eigentum. Zu einer Weiterveräußerung ist der Unternehmer berechtigt; sämtliche Forderungen daraus tritt er — auch soweit dann Verbindung oder Vermischung mit einer neuen Sache eintritt – in Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Forderung entsteht in Höhe des Rechnungsbetrags und der Unternehmer ermächtigt uns, diese – auch selbst — einzuziehen, soweit er der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Uns zustehende Sicherheiten werden auf Wunsch freigegeben, soweit der realisierbare Wert letzter die Höhe der Forderung(-en) um mehr Zehn von Hundert übersteigt. 

Der Unternehmer ist auch berechtigt, die Produkte zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt in unserem Auftrag und Namen. An der neuen Ware erlangen wir — im Verhältnis des Werts unserer ursprünglichen Produkte – Miteigentum.

Der Kunde ist verpflichtet uns über Zugriff durch Dritte auf die Ware (bspw. Pfändung), deren Beschädigung oder Vernichtung ebenso wie einen Wechsel des Besitzes und einen eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat die Produkte pfleglich zu behandeln.

VI. Gegenleistung | Vergütung | Aufrechnung | Unsicherheitseinrede

Vorbehaltlich abweichender Regelungen und Zahlungsmethoden ist der Kunde verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte zu zahlen. Dem Erhalt der Produkte steht der Annahmeverzug gleich. Nach Ablauf dieser Frist tritt — auch ohne Mahnung — Zahlungsverzug ein. 

Die Forderung des Verbrauchers in Zahlungsverzug wird gem. § 288 I BGB mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinst. 

Die Forderung des Unternehmers in Zahlungsverzug wird § 288 II BGB mit 8 % über dem Basiszinssatz verzinst — unter dem Vorbehalt der Geltendmachung höherer Verzinsung und zusätzlicher Verzugsschäden, § 288 III und IV BGB. 

Gegenüber dem Unternehmer steht uns – bis zur Erfüllung aller fälligen Forderungen – gem. § 369 HGB ein Zurückbehaltungsrecht an allen in seinem Eigentum und unserem Besitz befindlichen Gegenstände (bspw. Werkzeugen, Materialien, Vorlagen) zu.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechnung ausschließlich elektronisch zu bereitzustellen. Etwaige Beanstandungen der Rechnung hat der Kunde innerhalb von zehn Tagen nach deren Erhalt dem Auftragnehmer mitzuteilen. 

Bei dem Erfordernis außergewöhnlich hohen Vorleistungen unsererseits (bspw. hohe und teure Papier- oder sonstige Materialmengen, Layoutarbeiten) sind wir berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, soweit sich der Kunde länger als 30 Tage oder wiederholt in Zahlungsverzug befindet.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Ausübung eines  Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis stammt. 

Der Auftragnehmer kann gem. § 321 I BGB die Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit (bspw. durch Vorauszahlung) für sie geleistet wird. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach deren erfolglosem Ablauf kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, § 321 II BGB.

VII. Gewährleistung | Mängel | Garantien

Vorbehaltlich nachfolgend abweichender Regelungen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Geringfügige Abweichungen von den Vorlagen und Spezifikationen können — ebenso wie Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit oder den Wert des Produkts nur marginal beeinträchtigen, —  nicht beanstandet werden. Mehr- der Minderlieferung von maximal 10% der bestellten Menge sind nicht beanstandungsfähig. 

Branchenübliche — und insbesondere der Papierauswahl, Produktions- und Messverfahren inhärente — Fertigungstoleranzen (auch innerhalb der Auflage) sind ebenfalls nicht vom Kunden beanstandbar. Soweit der Mangel nur einen Teil der bestellten Menge betrifft kann auch nur dieser beanstandet werden; nicht die gesamte Bestellmenge.

Der Kunde stellt druckfertige Daten nach den branchenüblichen Vorgaben zur Verfügung. Diese Vorgaben werden durch uns in Informationen zu den Druckdaten (auf der Webseite zu finden) ergänzt und erläutert. Mängel, welche auf abweichende, fehlerhafte Druckdaten und Einstellungen in den Druckdaten zurückzuführen sind (bspw. mangelnde Bildauflösung, fehlerhafte Schriften, inkorrekte Trapping-Einstellungen, falsche Farbprofile), können nicht beanstandet werden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet die Druckdaten – über den Umstand der Verwendbarkeit an sich hinaus — weitergehend zu prüfen oder vor Produktion vom Kunden eine explizite Freigabe der Druckdaten anzufordern. Soweit eine solche durch uns angefordert wird, hat der Kunde sie unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr dabei übersehener Fehler trägt der Kunde. 

Soweit der Kunde Unternehmer ist, muss er zur Wahrung des Gewährleistungsanspruchs die Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen und etwaige Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Produkte dem Auftragnehmer schriftlich anzeigen. Offensichtliche Mängel (insbesondere auch an der Verpackung) sind uns und ggf. dem Frachtführer — wenn der Kunde Unternehmer ist — unverzüglich mitzuteilen. Ihn trifft dabei die Beweislast hinsichtlich aller Anspruchsvoraussetzugen. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht uns zu. 

Verbraucher hat den Mangel innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis von davon dem Auftragnehmer anzuzeigen. dem Verbraucher steht die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Die Art der Nacherfüllung kann von uns dann verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und der Kunde durch die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile erfährt.

Der Kunde kann — soweit die Nacherfüllung fehlschlägt — nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Das Rücktrittsrecht ist bei geringfügigen Mängeln oder Verzögerungen ausgeschlossen. Neben dem Rücktritt steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch zu.

Eine Haftung des Auftragnehmers darüber hinaus (bspw. auf Schadensersatz oder für Mängelfolgeschäden) ist ausgeschlossen; es sei den der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelte grob-fahrlässig oder vorsätzlich.

Garantien werden von uns nicht erteilt.

VIII. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung besteht nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, sog. Kardinalpflichen durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die Haftung beschränkt sich in der Höhe auf den vertragstypischen/unmittelbaren, vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Die Ansprüche aus und im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

IX. Streitbeilegung 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme daran sind wir jedoch weder verpflichtet noch bereit.

X. Vorlagen | Herausgaberecht | gewerblichen Schutzrechte | Urheberrecht

Vom Kunden dem Auftragnehmer Gegenstände (bspw. überlassene Vorlagen, Datenträger, Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigwaren) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und entgeltlich über den Zeitpunkt der Lieferung der bestellten Produkte beim Auftragnehmer verwahrt. Die überlassenen Gegenstände werden durch uns sorgfältig behandelt; für eine ggf. angemessene Versicherung ist jedoch der Kunde zuständig.

Auftragsdaten können — vorbehaltlich abweichender datenschutzrechtlicher Regelungen – nach Beendigung des Auftrages im Ermessen des Auftragnehmers oder auf Verlangen des Kunden gelöscht werden.

Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch beim Zugriff auf mit dem Auftragnehmer gemeinsam genutzte Speicherorte (bspw. Cloudspeicherdienste).

Der Kunde hat keine Anspruch auf Herausgabe von Zwischenerzeugnissen (bspw. Druckdaten, Druckplatten etc.), soweit diese nicht selbst primärer Vertragsbestandteil sind (bspw. bei Layoutarbeiten). 

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Aufträge können  — vorbehaltlich abweichender Regelungen – mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Der Kunde haftet — soweit das Produkt oder die Produktion an sich – für die Verletzung gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte selbst und alleine. Er hat den Auftragnehmer von allen  Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung vorgenannter freizustellen. 

XI. Anwendbares Recht | Erfüllungsort | Gerichtsstand | Salvatorische Klausel

Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand — soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Diez. Dies gilt auch als vereinbart, wenn der Kunde keinen Wohnsitz oder allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Soweit einzelne Regelungen des Vertrages oder der Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.